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1566 - Frens van Bellinghoven der Hexerei angeklagt!

In Folge des allgemeinen "Hexenwahns", der in der Frühen Neuzeit in Deutschland herrschte, kam es auch in Bellinghoven zu einer Denunziation. Die Frühe Neuzeit (ca. ab 1500) und nicht das Mittelalter war das Zeitalter der Hexenverfolgungen in Mitteleuropa.

Im Jahre 1566 bezichtigte die ganze Nachbarschaft eine ortsansässige Frau mit Namen Frens van Bellinghoven der Hexerei und sie wurde bei der Obrigkeit angezeigt. Daraufhin wurde sie verhaftet und zweimal der "peinlichen Befragung", der Folter, übergeben, um ein Geständnis von ihr zu erpressen. Frens widerstand aber der Folter und bestritt, eine Hexe zu sein. Sie wurde daraufhin freigelassen und verlangte nun von dem Denunzianten Schadensersatz. Dieser weigerte sich, einen solchen zu zahlen und Frens prozessierte daher vor dem Schöffengericht in Erkelenz. Da dieses Gericht aber zu keinem Urteil kam, wurde das nächst höhere Gericht in Roermond um ein solches gebeten. Erkelenz gehörte damals zum Oberquartier Roermond im Herzogtum Geldern, das seit 1543 Teil der spanischen Niederlande war. In Roermond wurde nun 1572 festgestellt, dass der Anspruch auf Schadensersatz rechtens sei.
Eine Zusammenfassung der Prozessakte veröffentlichte 1976 Gerard Venner in einem Aufsatz "Die Roermonder Haupturteile für das Erkelenzer Stadtgericht" in dem Sammelband "Studien zur Geschichte der Stadt Erkelenz vom Mittelalter bis zur Frühen Neuzeit", Schriftenreihe der Stadt Erkelenz 1.
Im folgenden wird aus diesem Aufsatz zitiert:

INFO:  Hexenverfolgung
Bild eines Hexen-Befragungsstuhl
"Befragungsstuhl"
Foltermuseum Rüdesheim

"Wer eine Frau Hexe nennt und es ergibt sich nach peinlicher Untersuchung, 
dass dies zu Unrecht geschehen ist, soll Schadenersatz geben."

"Frens von Bellinghoven, eine Frau, verklagt Jengen Arnoldts, weil er sie eine Hexe gescholten und sein Sohn sie geschlagen hat. Jengen Arnoldts bestreitet das nicht, meint aber, dass es kein Schelten war. Die ganze Nachbarschaft habe sie ja vor sechs Jahren beim Vogtgeding als Hexe angezeigt, und er halte sie auch dafür. Die Nachbarschaft bestätigt, was Jengen gesagt hat und bekräftigt, dass sie den Vogt aufgefordert hatte, Frens aus der Nachbarschaft zu stoßen, weil viele Unglücke geschehen waren, das Vieh von unbekannten Krankheiten heimgesucht wurde und außerdem Kyngen Hennes auf ihrem Sterbebett gesagt hatte, Frens habe sie bezaubert. Zwei Zeugen bestätigen, dass Kyngen Hennes dies behauptet hatte. Die Verhandlungen führen zur Frage, ob Frens eine Hexe ist. Schließlich übergeben die Schöffen dem Drost eine Kopie der Verhandlungen. Zweimal wird eine Folterung durchgeführt. Frens beharrt aber dabei, dass sie keinen Menschen und kein Vieh bezaubert hat.
Dann werden Jengen Arnoldts und die Nachbarschaft vor Drost, Vogt und Schöffen ins Rathaus gebeten und ihnen das Ergebnis mitgeteilt. Jengen beteuert jetzt, er habe Frens nicht verklagt und über sie nur dieselbe Meinung geäußert wie die anderen. Er wünscht auch keine weitere Folterung. Der Drost wendet sich dann an die Nachbarn und fragt, ob sie wünschen, dass Frens nochmals verhört wird, da der Henker noch anwesend sei. Aber sie antworten, sie hätten nicht geklagt und wollten es jetzt auch nicht. Die Schöffen urteilen, dass Frens wegen unschuldig erlittener Schmerzen und Schmach Schadenersatz fordern kann.
Frens verlangt daraufhin von Jengen Arnoldts 500 Gulden Ersatz. Jengen meint, dies nicht zahlen zu brauchen. Er hat sie nicht verklagt, sondern sie selbst habe sich angeklagt, als sie ihn wegen des Schimpfens gerichtlich belangte. Die Schimpfworte müsse sie zuerst beweisen. Die Folterung habe zudem auf Anordnung stattgefunden.

Haupturteil vom 18. März 1572 : Weil Jengen Arnoldts Frens van Bellinghoven aufgrund eines unsicheren Gerüchts beschimpft hat und sie daraufhin gefoltert, aber freigesprochen worden ist, soll Jengen die Gerichtskosten bezahlen und das Erkelenzer Gericht festsetzen, wie viel Schadenersatz Jengen zu leisten hat."

Soweit das Zitat.

Jahrzehnte später wurden zwei Frauen, Mutter und Tochter, aus dem benachbarten Oerath ebenfalls der Hexerei beschuldigt. Auch sie widerstanden der Folter und erklärten, keine Hexen zu sein. Sie wurden freigelassen und forderten ebenfalls Schadensersatz. Sie hatten bei Gericht mit dieser Forderung aber kein Glück und wurden sogar des Landes verwiesen.

Frens ist übrigens die erste Frau aus Bellinghoven, deren Name überliefert ist.
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Letzte Änderung: 02. Feb. 2024